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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 21

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die karolingischen Hausmeier. 21 bestimmter Zeit zur-Gauversammlung aufmachte und über seinesgleichen zu Gericht saß. Die Gattin, der die Schlüsselgewalt zustand, waltete indessen in Haus und Hof. In derber Einfachheit lebte die bäuerliche Familie. Die Bedürfnisse, die sie hatte, konnte zumeist der eigene Haushalt befriedigen. Der eigene Acker bot das Brot, das eigene Vieh und etwa das Wild des Waldes das Fleisch; aus dem selbstgebauten Flachs und der Wolle der Schafe stellten die Frauen des Hauses die Kleidung her; Hausgerät fertigten die Männer, wie sie auch die Häuser bauten. Man kaufte wenig; auch waren Geldmünzen ein seltener Besitz. Nicht überall indessen war der Boden im Besitz eines freien Bauern- 6®™bb't standes. In Gallien besonders gab es noch von der Römerzeit her große sim. Güter; aber auch in Austrasien gab es große Gutswirtschaften. Die Grundherren ließen ihre Güter durch abhängige, hörige Leute bewirtschaften; sie schalteten wie Fürsten auf ihrem Gebiet; sie bildeten einen Adel, der große Macht besaß, ganze Scharen von bewaffneten Hörigen ins Feld führen konnte und sich öfter gegen die Könige aufsässig zeigte. Auch die Könige der Franken waren zugleich große Grundbesitzer. Me Könige. Ihre wichtigste Einnahmequelle waren die weit ausgedehnten Krongüter (Domänen), die im Lande zerstreut lagen, und deren Ertrag zur Verpflegung des Hofes, des königlichen Gefolges und der Beamten diente. Eine feste Residenz hatten die Frankenkönige nicht; sie zogen mit ihrem Hos von einer Pfalz zur andern. Sie hatten einen Hofstaat ausgebildet; es gab einen Die Beamten, obersten Mundschenk, einen Seneschalk oder Truchseß, einen Marschalk, einen Kämmerer, einen Schatzmeister, einen Geheimschreiber; größere Macht als alle übrigen Hofbeamten erwarb bald der Hausmeier (Majordomus), der Vorsteher des königlichen Haushalts. Das Land war in Grafschaften geteilt, an deren Spitze Grafen standen. Diese führten das Aufgebot der Grafschaft im Felde an und leiteten die Gerichtsversammlungen. Tic karolingischen Hausmeier. § 21. Während die merowingischen Könige in Trägheit und Schlaffheit verkamen, gewann im siebenten Jahrhundert ein austrasisches Adelsgeschlecht eine steigende Bedeutung. Pippin der Ältere tritt zuerst hervor; er Pippin war ein reicher Grundbesitzer, der über viele hörige Leute verfügte, dazu6er Itcre" Hausmeier in Austrasien und schaltete wie ein Regent in diesem Lande. Sein Enkel Pippin der Mittlere, der ebenfalls Hausmeier in Austrasien Pippin war, erwarb durch einen Sieg über den König von Neustrien und den Haus-ber !Mtticie' nietet dieses Landes eine herrschende Stellung im ganzen Frankenreiche. Auch ferner gab es merowingifche Könige, aber es waren Schattenkönige.

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 29

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
ftarl der Grotze. 29 Hof, vor allen den ehrwürdigen Angelsachsen Alkuin. Er gründete Schulen, unter denen die Aachener Hochschule, wo neben den zukünftigen Geistlichen auch Laien Unterricht erhielten, die vornehmste war. Auch schuf er einen gelehrten Verein, eine Akademie, die sich mit der Wissenschaft und Dichtkunst des Altertums beschäftigte. Denn die Literatur des Altertums war es, die man bewunderte und zu verstehen suchte, um sich eine tiefere Bildung zu verschaffen; antike Schriftsteller ließ der König abschreiben und die Handschriften mit köstlichen Malereien verzieren. Auch die Anfänge der Baukunst suchte er in Germanien, wo man bisher von Holz baute und selbst die Kirchen meist Holzhäuser waren, einzubürgern. Ihm verdankt zumal das Münster in Aachen, zu dessen Bau er römische Säulen und andere Bauteile aus Italien herbeiführen ließ, seinen Ursprung. § 30. Das Lehnswesen. Auf einem Gebiete hat dieser gewaltige Monarch, der mit so viel Treue und so scharfer Einsicht über seinem Reiche waltete, eine verhängnisvolle Entwickelung nicht aufhalten können. Wir haben schon gesehen, daß es bei den Franken einen Stand mächtiger, reicher Grundherren gab. die ausgedehnten Besitz an Land und Leuten Tie srund-hatten und aus ihren Hörigen ganze Heere aufzustellen vermochten. Um 'mcn‘ nun diese Grundherren sich untertan zu machen und ihre Beihilfe für die Verteidigung des Reiches zu gewinnen, hatten schon Karls Vorgänger, Karl Martell und Pippin, folgendes Mittel angewandt: sie hatten Grundstücke ausgeteilt, nicht als Eigentum, sondern als Lehen (d. H. leih-Lehnswesen, weise), und dafür von den Geliehenen, ihren Vasallen, einen Eid verlangt, wodurch sie sich verpflichteten, ihrem Lehnsherrn treu und gehorsam zu sein und ihm im Kampfe mit einem bewaffneten und berittenen Gefolge zur Seite zu stehen. Diese reisigen Vasallen aber wurden bald Reiterheere. der wichtigste Teil des Heeres; während bisher die Germanen meist zu Fuß gefochten hatten, kam jetzt die Zeit der Reiterheere. Bei dieser Entwickelung fiel ein zweiter Umstand schwer ins Gewicht: Hörigkeit daß nämlich den freien Bauern die Last des Kriegsdienstes immer schwerer Bauern, wurde. Denn bald zog das fränkische Aufgebot über die Pyrenäen, bald nach der Elbe, bald die Donau abwärts gegen die Awaren; der einzelne Mann aber mußte sich selbst ausrüsten und verpflegen; das empfand mancher als einen schweren Druck, unter dem er verarmte. So kam es, daß viele Bauern sich der Kriegspflicht und anderen Pflichten, die ihnen der Staat auferlegte, zu entziehen wünschten; mancher suchte auch Schutz gegen die Übergriffe mächtiger Nachbarn. Und so verzichteten sie denn in großer Anzahl auf ihre Freiheit, begaben sich als halbfreie, hörige Leute in den Dienst eines

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 7

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Germanen. 7 heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermunduren in Thüringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Böhmen, die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völkerschaften zerfielen in Gaue. Nur einige östliche Stämme wurden von Königen beherrscht. Bei den übrigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond zusammentrat, und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das Recht zu, über Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Hier wurden auch die Herzöge gewählt, die im Kriege den Oberbefehl führten; hier die Häuptlinge, welche die wehrfähige Mannschaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, wo man Recht sprach, leiteten. Kampferprobten und berühmten Häuptlingen schlossen sich gern jüngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein Gefolge, das von dem Gesolgsherrn seinen Unterhalt und Geschenke aus seinem „Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafür ihm aber durch einen Eid zur Treue bis in den Tod verpflichtet war. Es gab drei Stände, den Adel, die Freien und die Unfreien.stände. Dem Adel gehörten meist die Häuptlinge an. Die unfreien Sklaven waren wohl meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten von ihren Herren ein Stück Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen Zins zu leisten hatten. Die Germanen waren damals ein Volk von Krieaern. Arbeit, Voiks- o ' charakter. insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie für ihrer unwürdig und überließen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern träger Muße hin; ihre Neigung zum Nichtstun, zur Unmäßigkeil beim Gelage, zum Würfelspiel fiel den römischen Beobachtern auf. Zu ihren vornehmsten Tugenden gehörten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gesolgsherrn, der Geschlechtsgenosse dem Geschlechtsgenossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehörigen durch den Tod des Mörders oder eines seiner Verwandten zu rächen, falls er den Frevel nicht durch Erlegung des „Wergeldes", einer in Rindern bestehenden Buße, gesühnt hatte. Neben der Treue feiern die römischen Schriftsteller besonders die derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Me Frauen.

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 62

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
62 Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260. mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden. Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte. Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf. Deittschland im dreizehnten Jahrhundert. Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das tücf Clt Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten. Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem

6. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. § 68» Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Verfall des oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürstensi5nt9tum3" hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzöge, Grasen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber für ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-flüter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wahlreich geworden. Auch früher hatte der Königwahle gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für den Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen gereute* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. 5 latt68-

7. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 66

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
66 Die deutsche Kaiserzeit 919 — 1250. fortwährend zu. Die Gebiete der großen Vasallen wurden immer mehr zu wirklichen Staaten; Fehden und Kriege zwischen den Reichsständen wurden immer häufiger, und es fehlte der Richter, der schlichtend und ^Äschen"strafend hätte einschreiten können. Auch die äußere Macht des Reiches nach^ahm ab. Wo in jener Zeit das deutsche Schwert gegen äußere Feinde sich kraftvoll erwies, war es selten der König, der es führte. Die deutsche Hanse, der Bund niederdeutscher Städte, machte dem deutschen Namen auch jetzt noch Ehre und erwarb sich gerade in jenen Tagen des Verfalls der Königsmacht gewaltiges Ansehen; der deutsche Ritterorden leistete Großes für das deutsche Wesen; aber als die Städte und der Orden in Not kamen und von Fremden bedrängt wurden, kamen ihnen Kaiser und Reich nicht zu Hilfe. Ober- und Mittelitalien ferner, die seit Otto dem Großen für der Hoheit des deutschen Königs untertan gegolten hatten, gingen Deutschland verloren. Ja, auch deutsche Lande lösten sich vom Reiche los: die Schweiz z. B. wurde ein selbständiges Land. So brachte denn die Zeit seit dem Interregnum eine zunehmende Auflösung des deutschen Rei 8-69. Volkswirtschaft. Ackerbau, Gewerbe und Handel. Während aber das deutsche Staatswesen seinem Verfall entgegenging, erblühte die Landwirt-deutsche Volkswirtschaft und wuchs der deutsche Wohlstand. Die Land-Wnft‘ wirtschaft zunächst hatte große Fortschritte gemacht. Deutschland, vor 4—500 Jahren mit Ausnahme der Rheinlande größtenteils ein Waldland, war jetzt ein Land blühender Fluren, das mit zahlosen Dörfern besetzt war. Die Rheinebene von Basel bis Mainz war immer noch der am besten angebaute Teil, der „Gartengermaniens"; aber auch in Sachsen und anderen Gebieten des Reiches war der Urwald gelichtet, auf den Rodungen waren Ansiedlungen entstanden, und die Bauern waren, wenn auch zumeist unfrei und ihren Herren zur Zinszahlung verpflichtet, vielfach wohlhabende Leute. Kolonisation. Ja, weit über die Elbe hinaus, die so lange die Grenze des deutschen Landes gebildet hatte, wohnten deutsche Bauern, welche die Waldbäume gefällt und den Boden urbar gemacht hatten. Brandenburg, Pommern, Schlesien, Preußen und Teile Böhmens waren durch deutsche Ritter, Mönche, Bürger und nicht am wenigsten Durch deutsche Bauern dem Deutschtum gewonnen worden; selbst in dem fernen Siebenbürgen entstanden deutsche Ansiedlungen. Gewerbe. Neben der Landwirtschaft erblühte das Gewerbe. Hinter den Mauern der Städte war das Handwerk emporgeblüht, das, in viele Zweige sich verteilend, die mannigfachsten Bedürfnisse befriedigte. Die

8. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 68

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Öl, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt. Städte- § 70. Städtewesen und Bürgertum. Deutschland war ein städte- gründungen. Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegründet, wo^man Markt abhalten durfte, und die durch Mauern gegen frembe Angriffe und Überfülle geschützt waren. Ein Schultheiß waltete und richtete in der Stadt ober auch ein Graf, der den Namen Burggraf trug; bettn auch die Städte bezeichnete man als Burgen. Vielfach gab der König auch die Stadt bent Bischof, der bort wohnte, zum Sehen; dann würde der Bischof der Stab th er r. So kann man königliche, bischöfliche und fürstliche Städte unterscheiben; die letzteren sinb die, welche von den Lanbesfürsten mit Stabtrecht begabt worben waren. Zu den königlichen Stäbten gehörte z. B. Nürnberg, zu den bischöflichen Mainz und Magbeburg, zu den fürstlichen München und Braunschweig, die von Heinrich bent Löwen Stabtrecht erhalten halten. Die Die Bevölkerung in den Stäbten bestanb in der Hauptsache aus Geschlechter. (gruben, den Geschlechtern und den Hanbwerkeru. Der Stanb der Geschlechter ober Patrizier ging hervor aus den Wohlhabenheit Grundbesitzern und den großen Kaufleuten, die in der Stadt ansässig waren. Sie bitbeten einen Abel, der die Herrschaft in der Stadt meist bent früheren Stabtherrn ans den Hänben wanb und selbst führte; aus den Geschlechtern würde der Rat besetzt, der nunmehr die oberste Be-hörbe in der Stadt bitbete, und die Bürgermeister gewählt. Sie waren oft reiche Leute, bereit Schiffe die Meere befuhren, und bereit Hanbelsbeziehungeu in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleibeten und aus die übrige Bevölkerung von oben herabsahen. Me Aber auch die Hanbwerker wurden allmählich wohlhabender, be- sanbtoerter. und selbständiger. Daß sie in Zünften vereinigt waren, stärkte ihre Macht; daß auch sie Waffen führten, hob ihr Selbstgefühl. Sie mochten sich nicht aus die Dauer von den Patriziern beherrschen lassen, sondern wollten selbst ant Regiment teilnehmen. So kam es denn int vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert in vielen Städten zu Auf-Zunftkämpfe. ständen der Zünfte gegen die Geschlechter, die mit den Streitigkeiten

9. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 28

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
28 Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationale« Staats 919. Karls § 28. Verwaltung und Gesetzgebung. Karl pflegte auf einer seiner Sai? Pfalzen zu residieren, am liebsten in Aachen, der Stadt der warmen Quellen. Seine königliche Gewalt war fast unbeschränkt. Er war der oberste Kriegsherr, der über Krieg und Frieden entschied, das Aufgebot berief und befehligte. Er war Gesetzgeber, und zwar einer der größten Gesetzgeber des Mittelalters; er ließ seine Gesetze von den Männern seiner Umgebung ausarbeiten und legte sie dann dem Maifeld, der jährlich zusammentretenden Heeresversammlung der Franken, vor, wo sie ohne Widerspruch angenommen wurden. Er war der oberste R i ch t e r des Frankenreichs, der sich oft die streitenden Parteien vorführen ließ und selbst Gericht Die Beamten, hielt. Er ernannte die Staatsbeamten des Frankenreichs: seine Berater, dieseine Person umgaben, und die Hofbeamten; die Grafen, welche an der Spitze der Grafschaft standen, Recht sprachen und das Aufgebot führten; die Markgrafen, welchen die Grenzwehr übertragen war, und die deshalb einen größeren Landstrich verwalteten; dazu die Königs boten, welche, jedesmal ein Laie und ein Geistlicher, im Aufträge des Königs das Land bereisten und die Rechtsprechung der Grafen, die Amtsführung der Bischöfe und Priester prüften und Klagen entgegennahmen. Eine solche Aufsicht war sehr segensreich; denn da das Reich groß und der König fern war, da es noch keine Landstraßen gab und der Verkehr sehr erschwert war, so mag gar mancher Beamte sein Amt in ungerechter, selbstsüchtiger Weise geführt haben. Die Besondere Sorgfalt wandte Karl der Verwaltung der königlichen Ein- einfunfte- fünfte zu. Steuern wurden nicht gezahlt, zumal ja Geld nicht in jedermanns Hand war; an ihrer Stelle brachten die Großen des Reichs dem Könige zum Maifeld freiwillige Geschenke dar. Die wichtigste Einnahme-Krongüter. quelle waren die königlichen Güter: und deren Erträge zu steigern, war Karl auf das eifrigste bedacht. Er hat sich sogar um die Zucht von Hühnern und Gänsen, die Gärtnerei und den Weinbau, ferner um Ackerbau, Anlegung von Wiesen und Forstwirtschaft, um die Dienstleistungen des Gesindes und um die Handwerker, welche auf den Gütern gehalten werden sollten, gekümmert, Vorschriften darüber erlassen und von seinen Amtleuten genaue Rechnungslegung gefordert. Geistiges § 29. Karls Fürsorge für Kirche, Wissenschaft und Kunst. Karl Scben- wollte nicht nur, daß das Reich gut verwaltet würde; er wollte seine Untertanen auch innerlich heben, das Christentum unter ihnen verbreiten und sie zu höherer Bildung erziehen. Während er verlangte, daß die Geistlichen so predigten, daß sie dem Volke verständlich wurden, suchte er andrerseits gelehrte Bildung zu befördern. Er berief fremde Gelehrte an feinen

10. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 30

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
30 Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919. Grundherrn, oft des Grafen selbst, besonders gern in den Dienst eines Klosters oder Bistums; denn unter dem Krummstab, sagte man, ist gut wohnen. Dann waren sie der Kriegspflicht ledig; der neue Herr, dem sie einen Zins zahlen mußten, schützte sie auf ihrem Hofe, den sie zwar nicht mehr als freie Leute, aber sonst weniger behindert als früher bewirtschafteten. Dies hat auch Karl trotz einiger Versuche nicht hindern können. So ist es gekommen, daß im Laufe der Jahrhunderte der freie Bauernstand mehr und mehr verschwand und die Bauern zumeist hörig wurden. Wachsende Damit hängt aber zusammen, daß die Vasallen des Königs immer Vasalie" mächtiger wurden und die königliche Gewalt einzuschränken suchten. Die Lehen, die der Belehnte anfangs nur auf Lebenszeit erhielt, wurden bald ein erblicher Besitz; schon die nächsten Nachfolger des großen Karl haben mit den Vasallen schwere Kämpfe führen müssen. § 31. Karls Tod. 814. Als Karl sein Ende herannahen fühlte, berief er seinen Sohn Ludwig, den einzigen, den ihm der Tod nicht entrissen hatte, zu sich nach Aachen und setzte ihn in feierlicher Versammlung zum Nachfolger und Mitregenten ein. Einige Monate später starb er und wurde im Münster zu Aachen beigesetzt. Seine Gestalt prägte sich den Völkern, die er Sagen, beherrscht hatte, ein, und ein reicher Kranz von Sagen flocht sich um sein Andenken. Man erzählte sich, wie gewaltig seine Körperkraft gewesen sei, wie er Gerechtigkeit geübt und die Stolzen und Eitlen gedemütigt habe, wie ihn die edelsten Helden als seine Paladine umgaben. Man war gern bereit das Märchen zu glauben, daß er in der Aachener Kaisergruft auf einem Throne sitzend beigesetzt sei, und daß ihn so Kaiser Otto Iii. gefunden habe. Alte Einrichtungen führte man noch in später Zeit gern auf ihn zurück; in seiner Person sah man die ganze Majestät des Kaisertums verkörpert. Die späteren Karolinger. Ludwig der § 32. Ludwig der Fromme. Karls Sohn Ludwig trägt den Namen 8^-840. der Fromme, weil er der Kirche sehr ergeben war. Um diese hat er sich Verdienste erworben; insbesondere hat er das Erzbistum Hamburg gegründet. Im übrigen war er kein tatkräftiger und starker Herrscher. Unter seiner Regierung wurde das Reich durch Bürgerkriege zerrüttet. Der Kaiser hatte nämlich wenige Jahre nach seiner Thronbesteigung seinen ältesten Sohn Lothar zum Mitkaiser ernannt und zugleich seinen beiden jüngeren Söhnen Pippin und Ludwig Stücke des Reiches zuerteilt. Als ihm aber seine zweite Gemahlin Judith noch einen Sohn gebar, Karl, den man nachher
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